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    Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
    für den kaufmännischen Verkehr | Verkäufer und Käufer sind Unternehmer (B2B)

    Verkäufer: REIP Racing GmbH & Co. KG, Friedrich-Nietzsche-Str. 5, D-61118 Bad Vilbel, Deutschland

    § 1 Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der REIP Racing GmbH & Co. KG („Verkäufer“) mit ihren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

    1.2 Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

    1.3 Diese AVB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, insbesondere RC-Car-Produkte, Ersatzteile, Zubehör und verwandte Waren der Marken RC Maker und INOV8 sowie weiterer vom Verkäufer vertriebener Marken. Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge.

    1.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AVB. Maßgebend ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung.

    1.5 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben.

    § 2 Angebot und Vertragsabschluss

    2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Kataloge, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

    2.2 Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein verbindliches Vertragsangebot gemäß § 145 BGB. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen.

    2.3 Die Annahme des Vertragsangebots kann schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

    § 3 Preise und Zahlungsvereinbarungen

    3.1 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.

    3.2 Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager zu tragen.

    3.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Zulässige Zahlungsarten: Überweisung, Kauf auf Rechnung. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher gesonderter Vereinbarung zulässig.

    3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig. Wir sind berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

    3.5 Der Käufer kommt in Verzug, wenn die Zahlungsfrist gemäß Ziffer 3.4 abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    3.6 Sofern nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. Insolvenzantrag), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    § 4 Zurückbehaltungsrechte

    4.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenrechte des Käufers bei Mängeln bleiben unberührt.

    § 5 Lieferfrist und Lieferverzug

    5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist ca. 5–10 Werktage ab Vertragsabschluss.

    5.2 Können wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist eine Lieferung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich (z. B. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, höhere Gewalt, Störungen in der Lieferkette), sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers erstatten wir unverzüglich.

    5.3 Ein Lieferverzug unsererseits setzt eine Mahnung durch den Käufer voraus. Im Verzugsfall kann der Käufer pauschalierten Schadensersatz von 0,5 % des Nettopreises je vollendeter Kalenderwoche des Verzugs, insgesamt jedoch maximal 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware, geltend machen.

    § 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

    6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager (Friedrich-Nietzsche-Str. 5, D-61118 Bad Vilbel), das zugleich Erfüllungsort für Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch des Käufers versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf); die Transportkosten trägt der Käufer.

    6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer über.

    6.3 Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, vom Käufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Netto-Auftragswertes pro Kalendertag zu verlangen, beginnend mit dem vereinbarten Liefertermin bzw. der Mitteilung der Versandbereitschaft, insgesamt jedoch maximal 5 % des Netto-Auftragswertes. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt uns vorbehalten.

    § 7 Eigentumsvorbehalt

    7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

    7.2 Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen dürfen unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Dritte (z. B. Pfändungen) auf uns gehörende Waren zugreifen.

    7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen.

    7.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er uns in Höhe unseres Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) zur Sicherheit ab; wir nehmen diese Abtretung an.

    7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

    § 8 Mängelansprüche des Käufers

    8.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

    8.2 Die Grundlage unserer Mängelhaftung bilden die getroffenen Beschaffenheitsvereinbarungen. Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des jeweiligen Vertrages oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website), gelten als Beschaffenheitsvereinbarung.

    8.3 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

    8.4 Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen; nicht erkennbare Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Feststellung des Mangels.

    8.5 Liegt ein Mangel vor, steht uns als Verkäufer das Wahlrecht zu, ob wir eine Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder eine Nachlieferung (mangelfreie Sache) erbringen. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar, kann er sie verweigern.

    8.6 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe von § 10.

    § 9 Verjährung

    9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies entspricht der im B2B-Bereich gesetzlich zulässigen Verkürzung.

    9.2 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung. Schadensersatzansprüche gemäß § 10 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

    § 10 Sonstige Haftung

    10.1 Wir haften bei Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt.

    10.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    10.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.2 gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    10.4 Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Käufers wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, besteht nur, sofern wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

    § 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

    11.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    11.2 Handelt es sich beim Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main). Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

    11.3 Zur Klageerhebung am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt.

    § 12 Schlussbestimmungen

    12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

    12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.

    § 13 Elektronischer Geschäftsverkehr

    13.1 Da sämtliche Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen werden, sind die Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB gemäß § 312i Abs. 2 BGB abbedungen.

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